Forschung

Unsere Forschungsarbeit ist gemäß unserer Satzung immer auf wichtige oder grundsätzliche Fragen im menschlichen Wirken und Leben ausgerichtet. Die Fragen, die uns aktuell interessieren, sind Fragen von Weltfrieden, Friedensarbeit in der täglichen Bildungs- und Erziehungsarbeit, Wirken menschlicher Kräfte für das Erreichen von Arbeit und Wohlstand als menschlicher Fortschritt sowie Sicherung wichtiger Grundlagen für ein würdevolles Leben jedes Kindes und Jugendlichen sowie seiner Eltern.

„[…] Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
– Wissenschaftliche Forschung zum menschlichen Verhalten als Achtung der Würde jedes Menschen, für Frieden, Recht, Bewahrung der Umwelt; zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
– Wissenschaftliche Forschung zum täglichen Verhalten von Eltern in der Begleitung des Kindes; zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
– Wissenschaftliche Forschung zum Vorgehen von Schule für die Bildung und Erziehung des Kindes und die Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes; zeitnahe Veröffentlichung der Forschungsergebnisse
– Elternbildung für die kindgerechte und entwicklungsfördernde Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie […]“

Zitat aus der Vereinssatzung des wvgf

Die Wege als Forschung heute sind wissenschaftlich zu verstehen und in dem Sinne folgt jede Forschung diesen Grundsätzen.

Gemeinnützige Arbeit als Forschung erfordert ein Höchstmaß an Achtung und Einsatzbereitschaft. Insbesondere Elternarbeit beschäftigt uns für das Erreichen von mehr Achtung für jedes Kind und jeden Jugendlichen. Sichere Elternarbeit heißt immer auch eine verbesserte Bildungs- und Erziehungsarbeit auch außerhalb von Familie. Jedes Kind braucht als Vertrauensperson Eltern oder Elternteile, die ihm bei der Erfüllung alle seiner Lebensaufgaben und -anforderungen helfen oder zur Seite stehen. Entwicklung heißt immer wieder auch Lebensfragen anzusehen und zu verstehen. Was Leben heute vorzeigt oder vorzeigen kann, sind wichtige Fragen von Lebenswegen oder Lebensformen.

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„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“
UN-Kinderrechtskonvention: Artikel 3: Wohl des Kindes Abs. 1

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„Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden.“
EU-Charta: Auszug Präambel

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„WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN, (…) unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, […] UND FÜR DIESE ZWECKE Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, […].“
UN-Charta: Auszug Präambel

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 1 Abs. 1

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„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 25

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„(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Artikel 5

Kein Kind ist immer behütet oder nur sicher begleitet worden, auch dann nicht, wenn beide Elternteile die Elternarbeit übernehmen oder geschafft haben. Bildungs- und Erziehungsarbeit muss immer im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention erreicht und gestaltet werden. Ob Eltern sich dieser großen Aufgabe und Verantwortung immer und zu jeder Zeit bewusst sind oder was ihnen an Herausforderungen gestellt werden als Schwierigkeiten oder Problemsituationen, wissen heute viele Eltern, ErzieherInnen und LehrerInnen als pädagogische Fachkräfte.

Jede unserer Forschungen soll zeitnah nach Abschluss angemessen publiziert werden. Aktuelle Forschungsthemen sind: Elternarbeit als sichere Arbeit mit jedem Kind oder Jugendlichen; Bildungswege in Deutschland als Herausforderung für Gesellschaft, Staat und Familie; Friedensarbeit in Deutschland als interkulturelle Lebensaufgabe für jeden Menschen als Bürger oder Bürgerin; Arbeit als menschliches Grundrecht gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der UN-Charta, der EU-Charta sowie unserer Verfassung als das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Diese und andere Forschungsthemen und -schwerpunkte sind Teil unserer Vereinsarbeit. Zudem sollen wichtige Fragen von Zusammenleben von Menschen in unserem Land im Rahmen von Langzeitprojekten diskutiert, hinterfragt, betrachtet, öffentlich vorgestellt werden.